Vorläufiger Wahlvorschlag für die Ersatzwahl eines Mitglieds der Primarschulpflege für den Rest der Amtsdauer 2026 – 2030

Gestützt auf die publizierte Wahlanordnung vom 19. Mai 2026 ist für die Ersatzwahl eines Mitglieds der Primarschulpflege innert der festgesetzten Frist folgender Wahlvorschlag eingereicht worden:

Als Mitglied der Primarschulpflege:

Remo Bürgisser

1989

Säntisstrasse 9, 8523 Hagenbuch

Leiter Fahrplan Region Ost bei der SBB Neu Parteilos

Gemäss § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR, LS 161) können innert einer Frist von 7 Tagen, bis spätestens 14. Juli 2026, 11.30 Uhr, die eingereichten Wahlvorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können neue Wahlvorschläge bei der Gemeindekanzlei, Dorfplatz 1, 8523 Hagenbuch (wahlleitende Behörde) eingereicht werden. Zur Wahrung dieser Frist müssen die Wahlvorschläge bis zu diesem Zeitpunkt bei der wahlleitenden Behörde eingetroffen sein (vgl. § 7a Abs. 2 Verordnung über die politischen Rechte [LS 161.1]).

Als Mitglied der Primarschulpflege kann jede stimmberechtigte Person, die ihren Wohnsitz in der Gemeinde hat, vorgeschlagen werden (§ 23 GPR und Art. 4 Abs. 2 der Gemeindeordnung).

Die vorgeschlagene Person ist mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf,
Adresse
und Parteizugehörigkeit (z.B. Partei, pol. Gruppierung, parteilos) zu bezeichnen. Zudem kann der Name angegeben werden, unter dem die Person politisch oder im Alltag bekannt ist (Rufname).

Jeder neue Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Dieser kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.

Formulare für weitere Wahlvorschläge können bei der Gemeindeschreiberin, Melanie Thomann, am Schalter, telefonisch oder per E‑Mail unter melanie.thomann@hagenbuch-zh.ch
bezogen werden.

Sofern während der Frist von 7 Tagen die bereits eingereichten Wahlvorschläge nicht geändert oder zurückgezogen und keine neuen Wahlvorschläge eingereicht werden, erfolgt keine weitere Publikation der Wahlvorschläge. Stimmen die Wahlvorschläge nach Ablauf der siebentägigen Frist nicht mit den heute veröffentlichten Wählvorschlägen überein, werden die definitiven Wahlvorschläge am 21. Juli 2026 in der Aadorfer/Elgger Zeitung sowie im Amtsblatt amtlich publiziert (§ 53 Abs. 4 GPR).

Die wahlleitende Behörde erklärt die bisher vorgeschlagene Person nach Ablauf der siebentägigen Frist als gewählt, wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54a Abs. 1 GPR erfüllt sind. Sind diese nicht erfüllt, findet ein Wahlgang an der Urne vom 27. September 2026 statt.

Gegen diese Publikation kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Lindstrasse 8, 8400 Winterthur erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c Verwaltungsrechtspflegegesetz [LS 175.2]). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

7. Juli 2026                                                                                      

Der Gemeinderat Hagenbuch
(Wahlleitende Behörde)

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