Waffenerwerbsschein
Wer eine Waffe erwirbt (durch Leihe, Erbschaft, Kauf, Schenkung usw.) muss immer über einen gültigen Rechtstitel – also einen Vertrag, einen Waffenerwerbsschein oder eine Ausnahmebewilligung verfügen. Dies ungeachtet davon, ob die Waffe bei einem Händler oder bei einer Privatperson erworben wird.
Für den Erwerb von bewilligungspflichtigen Waffen brauchen Sie einen Waffenerwerbsschein. Das entsprechende Gesuch müssen Sie bei der Gemeinde Hagenbuch einreichen.
Dem Gesuch ist beizulegen:
- Kopie eines gültigen Passes oder einer gültigen Identitätskarte; für Ausländer mit Bewilligung in der Schweiz, Kopie des Ausländerausweises;
- Für Personen mit Wohnsitz im Ausland und Ausländer ohne Niederlassungsbewilligung mit Wohnsitz in der Schweiz; eine amtliche Bestätigung ihres des Wohnsitz- bzw. Heimatstaates, wonach sie dort zum Erwerb der Waffen oder des/der wesentlichen Waffenbestandteils/e berechtigt sind.