Asylfürsorge
Der Bund weist dem Kanton Zürich knapp ein Fünftel der Personen zu, die in der Schweiz ein Asylgesuch stellen. Um die Betreuung und Unterbringung kümmern sich der Bund, der Kanton und die Gemeinden.
Nach dem Aufenthalt in einem kantonalen Durchgangszentren leben die asylsuchenden oder vorläufig aufgenommenen Personen in der zweiten Phase in einer Gemeinde. Aktuell sind die Zürcher Gemeinden verpflichtet, pro tausend Einwohner und Einwohnerinnen sechzehn Personen aus dem Asylbereich aufzunehmen. Vorläufig aufgenommene Personen werden nach den gleichen Grundsätzen unterstützt wie Asylsuchende. Die Unterstützungsansätze sind tiefer als diejenigen in der Sozialhilfe.