Schutzraumzuteilung
Für alle Einwohnerinnen und Einwohner wird von der Zivilschutzorganisation eine Zuteilungsplanung erstellt, welche jährlich überprüft wird. Das heisst, dass jeder Einwohnerin und jedem Einwohner ein konkreter Schutzplatz zugewiesen wird. Diese Zuteilung wird jedoch nicht kommuniziert, da sie sich jährlich ändern kann. Sie dient lediglich als Grundlage für einen vorsorglich angeordneten Schutzraumbezug. Sobald der Bund im Hinblick auf einen bewaffneten Konflikt Massnahmen zur Verstärkung des Bevölkerungsschutzes trifft (wozu die Vorbereitungen für einen Schutzraumbezug gehören) informieren die Gemeinden die Haushalte über das Resultat der Zuweisungsplanung.
Bei Fragen zur Zuweisung Ihres Schutzplatzes, wenden Sie sich bitte an:
Kontakt
Stefanie Koch
Dorfplatz 1
8523 Hagenbuch
Tel. 052 368 69 67
E-Mail
Die Schutzräume werden im Alltag hauptsächlich für andere Zwecke benutzt, z.B. als Kellerräume, Lager oder Vereinslokale. Bei Bedarf können sie in kurzer Zeit zum Schutz für die Bevölkerung hergerichtet werden. Die Vorbereitung der Schutzräume, d.h. das Ausräumen und Einrichten, erfolgt aber erst auf Anordnung der Behörden. Die Schutzräume sind so ausgelegt, dass sie kürzere oder längere Aufenthalte (wenige Stunden bis mehrere Tagen) ermöglichen.
Weitere Informationen wie z.B. zum Notvorrat, Jodtabletten finden Sie auf der Seite des Kantons Zürich