Fristverlängerungen
Die Steuererklärung ist bis zum 31. März einzureichen.
Sollten Sie aus irgendwelchen Gründen die Steuererklärung mit den erforderlichen Unterlagen nicht innert dieser Frist einreichen können, so stellen Sie vor Ablauf dieses Termins beim Gemeindesteueramt schriftlich ein begründetes Gesuch um Fristerstreckung.
Die Einreichefrist kann längstens bis am 30. November erstreckt werden. Mahnfristen sind nicht erstreckbar. Die Fristverlängerung kann auch über die E-Fristverlängerung getätigt werden.
Mit dem eSteuerkonto haben Sie stets einen Überblick über Ihre Steuerdaten (Steuerrechnungen, Steuerzahlen usw.).