Stundungsgesuche / Zahlungsvereinbarungen

Falls es Ihnen ausnahmsweise nicht möglich sein sollte, die definitive Schlussrechnung innert der 30-tägigen Zahlungsfrist zu begleichen, können Sie sich mit einem begründeten, konkreten Stundungsgesuch an das Gemeindesteueramt wenden.

Bitte beachten Sie, dass für definitive Steuern höchstens drei Raten akzeptiert werden. Die Ratenzahlungen sind auf Grund einer Weisung der Finanzdirektion so festzusetzen, dass Rückstände in absehbarer Zeit aufgeholt werden und Steuerschulden nicht noch mehr auflaufen.

Nach Erhalt prüfen wir Ihr Gesuch und stellen Ihnen die Stundungsvereinbarung und die gewünschte Anzahl Einzahlungsscheine innerhalb einer Arbeitswoche per Post zu.