Zahlungvorschriften

Die ordentlichen Staats- und Gemeindesteuern sind jeweils auf ein Verfalldatum in der Steuerperiode fällig. Dieses Verfalldatum ist jeweils der 30. September. Nicht periodische Steuern (z.B. Steuern auf Kapitalleistungen) sind mit der Zustellung der Rechnung innert 30 Tagen fällig.

Es wird empfohlen, die Steuern in drei Raten am 30. Juni, 30. September und 31. Dezember zu bezahlen.