Friedensrichteramt
Friedensrichteramt Hagenbuch
c/o Gemeinde Elsau
Auwiesenstrasse 1
8352 Elsau
Barbara Claus-Schenker
077 523 02 33
barbara.claus@elsau.ch
Das Friedensrichteramt führt als erste Instanz die obligatorischen Schlichtungsverfahren durch und leitet die Verhandlungen bei folgenden Klagen:
- Geldforderungsklagen
- erbrechtliche Klagen
- vertragsrechtliche Streitigkeiten (Kauf, Werkvertrag, Auftrag)
- Nachbarrecht
- Stockwerkeigentümerklagen
- Arbeitsstreitigkeiten
Ausnahmen:
Die Friedensrichterin ist nicht zuständig bei:
- Scheidungs- und Trennungsklagen
Klagen sind direkt beim zuständigen Bezirksgericht einzureichen. - Klagen Bauhandwerkerpfandrecht
Klagen sind direkt beim zuständigen Bezirksgericht einzureichen. - Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern
Klagen sind direkt an die zuständige Schlichtungsbehörde in Miet- und Pachtsachen am jeweiligen Bezirksgericht zu richten. - Ehrverletzungsklagen
Klagen sind mittels Strafantrag bei der Kantonspolizei einzureichen.
Über den Link VFZH: Webseite finden Sie:
- Weitere Informattionen zum Thema
- Konkrete Informationen wie z.B. Zuständigkeiten, Kosten, etc. stehen im Wegweiser
- Die Formulare für das Schlichtungsgesuch