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Hundekontrolle

Stefanie Koch
Dorfplatz 1
Postfach 18
8523 Hagenbuch

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Zentrale Hundedatenbank AMICUS

Alle Hunde in der Schweiz müssen bei der nationalen Hundedatenbank AMICUS registriert sein. Durch die Registrierung aller Hunde in der Schweiz bei AMICUS wird eine lückenlose Rückverfolgbarkeit der Hunde gewährleistet, was illegale Importe von zu jungen und oft kranken Welpen aufdecken und verhindern kann. Zudem bietet die Registrierung bei AMICUS die Grundlage für das Wiederauffinden von ausgesetzten und entlaufenen Hunden und erlaubt das Problemlose Reisen mit ihnen.

Meldepflicht an die Gemeinde und Amicus

Jeder Hund muss in der zentralen Datenbank innerhalb von 10 Tagen nach Übernahme auf den neuen Hundehalter registriert sein. Ebenfalls muss der Hundehalter innerhalb der gleichen Frist den neu erworbenen Hund bei der Gemeinde anmelden.

Hundesteuer

Es wird eine jährliche Hundesteuer von 130.00 CHF für den ersten Hund und 160.00 CHF für jeden weiteren Hund erhoben. Diese wird mittels Rechnung eingefordert.

Ausbildung

Im Kanton Zürich müssen alle Hunde, die nicht als kleinwüchsig gelten, eine kantonal anerkannte Ausbildung absolvieren. Ein Hund gilt – unabhängig von Grösse oder Gewicht – nur dann als kleinwüchsig, wenn beide Elterntiere nachweislich kleinwüchsig sind.

Der Kurs-Guide hilft Ihnen herauszufinden, ob Sie mit Ihrem Hund eine Ausbildung absolvieren müssen und zeigt an, welche Kurse Pflicht sind:
https://codex-hund.ch/hundehalter/kurse-guide

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Veterinäramtes Zürich:
Hunde | Kanton Zürich (zh.ch)